Arlberg Giro
ARLBERG Giro - Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen ARLBERG Giro:
Im Nachfolgenden sind unter „Teilnehmer“ sowohl Damen und auch Herren zu verstehen. Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht Helmpflicht. Für jeden Teilnehmer wird ein Gesundheitscheck bei einem Facharzt empfohlen.
Das Nenngeld beträgt bei Einzahlung
bis 31.12.2011 € 35,-
bis 15.07.2012 € 50,-
Nachnennungen € 60,-
Nachnennungen sind bis 1 Stunde vor dem Start möglich!
Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen des Veranstalters akzeptiert hat, und das Nenngeld fristgerecht auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.
Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet!
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach der Veranstaltung haftet. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt haftpflichtversichert ist. Die Österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) stellt das Regelwerk für diese Veranstaltung dar und ist ausnahmslos einzuhalten. Kein Abschnitt der Veranstaltungsstrecke ist gesperrt. Das Verhalten der Teilnehmer wird auf der gesamten Veranstaltungsstrecke von Mitgliedern einer Motorradstreife des Veranstalters überwacht. Diese sind berechtigt den Teilnehmern Anordnungen zu erteilen und gegebenenfalls auch Disqualifikationen vorzunehmen. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane (Polizei) bzw. dem Ordnerpersonal des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO werden auf Verlangen die persönlichen Daten der Teilnehmer für die Durchführung eines eventuellen Strafverfahrens an die Behörden weitergeleitet. Unsportliches Verhalten durch Teilnehmer wird konsequent mit Disqualifikation geahndet.
Ebenso kann der Veranstalter Teilnehmer aus der Wertung nehmen, die offensichtlich die festgesetzten Kontrollpunkte nicht mehr zeitgerecht erreichen. Die Startnummer wird nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung und an den Teilnehmer persönlich ausgegeben. Die Anbringung der Startnummern ist bis spätestens unmittelbar vor dem Start nach den Vorgaben des Veranstalters vorzunehmen. Bis zum Jahrgang 1968 starten die Teilnehmer in der ALLGEMEINEN KLASSE und ab Jahrgang 1967 und älter in der ALTERSKLASSE – jeweils nach Damen- und Herren getrennt.
Es gibt keine eigene Mountainbike-Wertung. Auch ist die Teilnahme mit Fahrrädern, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft betrieben wrden – E-Bikes – nicht gestattet. Begleitfahrzeuge sind unerwünscht und wird ein Teilnehmer von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet, stellt dies einen Grund für eine eventuelle Disqualifikation dar. Eine solche Disqualifikation kann auch erfolgen, wenn der Lenker des Begleitfahrzeuges in seiner Eigenschaft die Bestimmungen der Österreichischen Straßenverkehrsordnung missachtet. Ein Rad- bzw. Reparaturservice wird vom Veranstalter, insbesondere an den Verpflegungsstationen, angeboten. Es empfiehlt sich aber trotzdem mit entsprechenden Ersatzmaterial bzw. Werkzeug an den Start zu gehen. Vom Radservice in Anspruch genommene Leistungen und Ersatzteile müssen sofort bar bezahlt werden. An Begleitpersonen wird an den Labesstationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben. Die Teilnehmer werden ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen.
Wird vom Teilnehmer der Zeitnehmungschip nicht unmittelbar nach der Zielankunft retourniert, verpflichtet sich der Teilnehmer die anfallenden Chipkosten i. H. v. € 50,- an den Veranstalter zu entrichten.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern, oder das Zeitlimit zu neu festzusetzen. Bei Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch den Veranstalter im Einvernehmen durch die Exekutive möglich. Bei Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Startet ein Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Eine Übertragung des Nenngeldes auf einen anderen Teilnehmer ist nicht möglich. Ist die beabsichtigte Teilnahme wegen Krankheit nicht möglich, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die bereits entrichtete Nenngebühr für die im darauf folgenden Jahr beabsichtigte Veranstaltung gutgeschrieben werden.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bildmaterial der Veranstaltung und seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltung veröffentlicht werden können. Dies gilt im Besonderen für die Erstellung einer Rangliste und einer allfälligen Kommunikation zwischen dem Veranstalter und/oder beauftragten Dritten und dem Teilnehmer.
!ACHTUNG! HELMPFLICHT
Die Startnummern müssen von jedem Teilnehmer persönlich abgeholt werden!
DOWNLOAD: Teilnehmenbedingungen 2012 (PDF-Datei)